Bachelorstudiengang Elektrotechnik
Aufnahmebedingungen
Prüfungsfreier Eintritt
Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten technischen Berufsmaturität, und einer abgeschlossenen technischen Berufslehre.
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt nach einer Zusatzpraxis. Der Studiengangleiter Elektrotechnik legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest (Praxis 2).
Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität
Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer (Praxis 2).
Weitere Eintrittsbedingungen, Aufnahmeprüfungen
Bewerberinnen und Bewerber, welche die oben erwähnten
Bedingungen
nicht erfüllen, setzen sich mit dem Schulsekretariat [email protected] oder
dem Studiengangleiter Elektrotechnik [email protected] in
Verbindung. Sie helfen gerne mit, individuelle Eintrittsbedingungen abzuklären. |