Zulassung

Ein Maturitätszeugnis und das Bestehen der Aufnahmeprüfung sind Voraussetzungen für die Zulassung. Zum Studium ist zugelassen, wer die Aufnahmeprüfung in der Grundsprache und in den Fremdsprachen bestanden hat.

Zur Aufnahmeprüfung zugelassen sind Inhaberinnen und Inhaber eines Maturitätszeugnisses (gymnasiale Matura, Fachmatura oder Berufsmatura bzw. ausländisches Äquivalent) oder eines schweizerischen Handelsdiploms mit dreijähriger Ausbildung.

Inhaberinnen und Inhaber eines eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses können bei Eignung zur Aufnahmeprüfung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet die Studiengangleitung.

HochschulabsolventInnen, die in den Studiengang eintreten wollen, können in ein höheres Semester eingestuft werden, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (individueller Einstufungstest). Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet die Studiengangleitung.