Aktuell
Studium
Weiterbildung
Forschung/Institute
Bibliothek
Publikationen
Über uns
ZHW
A T W L G Departemente
Departement A

Aufnahmebedingungen

Prüfungsfreier Eintritt

Inhaber/innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität mit abgeschlossener Berufslehre in einem einschlägigen Beruf. Als einschlägige Berufe gelten (Praxis 1):

Bauzeichner/in
Metallbauzeichner/in
Stahlbauzeichner/in
Vermessungszeichner/in
Bauschreiner/in
Maurer/in
Metallbauschlosser/in
Zimmermann/frau

Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis

Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 6-12 Monaten. Der Studienleiter Bauingenieurwesen legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest (Praxis 2). Inhaber einer gymnasialen Maturität oder eines Diplommittelschulabschlusses: Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer (Praxis 2).

Die Zusatzpraxis (Praxis 2) ist in der Regel je etwa zur Hälfte in einem Bauingenieurbüro oder in einer öffentlichen Verwaltung (Tiefbauamt o.ä.) und bei einer Bauunternehmung auf einer Baustelle zu absolvieren. Für den Eintritt in die ZHW werden folgende Berufskenntnisse und Fertigkeiten verlangt:

– Kenntnis der üblichen Fachbegriffe im Bauwesen.
Stahlbetonbau, Stahlbau, Strassenbau oder allgemeiner Tiefbau.
– Kenntnis der Aufgaben als Gehilfe oder Gehilfin von Bauleitern,
Bauführern oder Polieren.
– Fertigkeit in der Ausführung von Arbeiten in den einschlägigen
Bauberufen.

Weitere Eintrittsbedingungen, Aufnahmeprüfung:
Bewerber, welche die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, setzen sich mit dem Departementssekretariat der ZHW oder dem Studiengangleiter Bauingenieurwesen Prof. Christoph Gemperle in Verbindung.

Allgemeine Studieninformationen:
Anmeldung/Termine
Gebühren
Bibliotheken
Schulsekretariat
ZHW-Campus

 

Home Deutsch | Home Englisch | Zurück zur vorhergehenden Seite | Webmaster
 
© 2006 ZHW