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Bachelorstudiengang Maschinentechnik

Aufnahmebedingungen

Prüfungsfreier Eintritt
Für Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten technischen Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Berufslehre der maschinentechnischen Branche.

Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden mit einer anderen Berufslehre müssen eine Zusatzpraxis von 6 bis 12 Monaten in den Werkstätten und Konstruktionsbüros eines Industriebetriebes absolvieren.

Gymnasiale Maturandinnen und Maturanden
Eintritt nach einer abgeschlossen Berufspraxis von 12 Monaten. Ziele und Inhalte des obligatorischen Praktikums sind in einer Richtlinie der Studiengangleitung beschrieben.

Notebook
Für das Studium Maschinentechnik wird den Studierenden die Anschaffung eines Notebooks ab dem 2. Studienjahr empfohlen.



Einstufungstest in Physik
Selbsttest in Physik für die Studiengänge Chemie, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Maschinenbau, Maschinenbau-Informatik und Mechatronik
Informationen
Informationen über die Zusatzpraxis
Praktikumsberater Maschinenbau: Prof. Beat Schlatter, E-Mail: [email protected]
Weitere Eintrittsbedingungen, Aufnahmeprüfung
Bewerberinnen und Bewerber, welche die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen, erhalten weitere Informationen beim Hochschulsekretariat [email protected]


 

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